„Vater Staat“ belohnt Ihre Wohltätigkeit, denn Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen können Sie von der Steuer absetzen. Diese Regeln sollten Sie kennen, wenn Sie Spenden beim Finanzamt geltend machen wollen. Bitte wenden Sie sich mit Fragen an Ihren Steuerberater. Die folgenden Informationen sind nur allgemeiner Natur, da wir steuerlich nicht beraten dürfen.
Spenden lassen sich grundsätzlich von der Steuer absetzen, wenn der Spendenempfänger als gemeinnützig anerkannt ist und Ihnen eine Zuwendungsbestätigung („Spendenquittung“) in entsprechender Höhe ausstellt. In Ihrer Einkommensteuererklärung tragen Sie Spenden einfach in der Anlage Sonderausgaben ein. Für kleinere Spenden bis 300 Euro reicht als Nachweis auch ein Kontoauszug über den Spendenbetrag und das Formular ´Vereinfachter Zuwendungsnachweis´ aus, das Sie in der Regel schon auf der Webseite des Empfängers finden. Um während der Corona-Krise unkompliziertes Spenden zu ermöglichen, erkennen die Finanzämter aktuell (2021) sogar für größere Spenden über 300 Euro einen Kontoauszug mit der Überweisung als Nachweis an. Spendenbelege müssen Sie Ihrer Steuererklärung zwar nicht mehr beifügen, aber dennoch gut aufbewahren, um sie auf Verlangen vorlegen zu können.
Insgesamt können Sie Spenden von bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte steuerlich geltend machen. Falls Sie in einem Kalenderjahr mehr gespendet haben, ist der Steuervorteil aber nicht gemindert: Vom Finanzamt erhalten Sie in diesem Fall einen gesonderten Bescheid über den übersteigenden Betrag, den Sie dann im nächsten Jahr absetzen können. In der Steuererklärung des Folgejahres setzen Sie in der Anlage ´Sonstiges´ einfach ein Kreuz in Zeile 6, das Finanzamt berücksichtigt den verbleibenden Betrag automatisch. Wichtig zu wissen: Als Sonderausgaben absetzbar sind auch Mitgliedsbeiträge für Vereine, die Kunst und Kultur, Bildung, soziale, kirchliche oder wissenschaftliche Zwecke fördern. Nicht als Spenden anerkannt werden dagegen Mitgliedsbeiträge an Vereine, die sich überwiegend der Freizeitgestaltung widmen, zum Beispiel Sportvereine, Heimat- oder Faschingsvereine.