Halter von Mopeds, Rollern und E-Scootern sollten sich den 1. März fett im Kalender anstreichen: Das bisherige grüne Versicherungskennzeichen muss bis zum diesem Termin gegen das neue schwarze Schild für 2023 getauscht werden. Achtung: Wer weiter mit dem alten Kennzeichen unterwegs ist, verliert den Haftpflichtschutz und macht sich sogar strafbar.
Auch für Mofas, Mopeds, E-Roller und schnelle S-Pedelecs ist Haftpflichtschutz gesetzlich vorgeschrieben. Das Versicherungskennzeichen gilt jeweils für ein Jahr, die Farben wechseln im Rhythmus grün – schwarz – blau. Das schwarze Schild für 2023 ist nicht mit dem von 2020 zu verwechseln, denn neben der Kennzeichen-Nummer ist auch das Gültigkeitsjahr aufgedruckt. Wer nach dem 1. März 2023 noch mit dem grünen Kennzeichen für 2022 unterwegs ist, fährt unversichert und zahlt im Ernstfall alle selbst verursachten Schäden aus der eigenen Tasche. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Der mit dem Versicherungskennzeichen erworbene Haftpflichtschutz springt zum Beispiel ein, wenn man mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht oder Fußgänger verletzt. Das ist wichtig, denn schon eine kleine Unachtsamkeit kann auf der Straße teure Folgen haben. Empfehlenswert ist daher eine Haftpflichtdeckung bis 100 Mio. Euro je Schadensfall und bis 15 Mio. Euro je geschädigter Person.
Schließt man zusätzlich zur Haftpflichtversicherung einen Teilkaskoschutz ab, ist auch das eigene Fahrzeug unter anderem gegen Diebstahl, Brand und Unwetterschäden versichert. Unser Tipp: Das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette gibt es beim Versicherer oder auch direkt bei uns. Minderjährige brauchen für den Vertragsabschluss die Unterschrift der Eltern. Mit Blick auf die Kosten ist Moped fahren jedenfalls ein günstiges Vergnügen: Das Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder bis 45 km/h ist schon ab rund 50 Euro im Jahr zu haben.
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