Zur Vorbereitung für die Wechselfälle des Lebens gehören neben sinnvollen Versicherungen auch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – und zwar möglichst schon ab dem 18. Lebensjahr. Beide können kostenfrei und mit wenigen Klicks erstellt werden (siehe unten). Warum sind sie wichtig und was unterscheidet die beiden Erklärungen?
Die Patientenverfügung
Sie regelt ihre Wünsche hinsichtlich der gewünschten oder nicht gewünschten medizinischen Behandlung, sobald Sie sich selbst nicht mehr klar dazu äußern können. Sie können und sollten in gesunden Zeiten mit klarem Kopf entscheiden welche Vorstellungen Sie haben und somit Partner und/oder Familie schwere Entscheidungen abnehmen. Auch dem ärztlichen Personal erleichtern Sie schwierige Abwägungsprozesse durch eine Patientenverfügung. Insbesondere sollten ihre Wünsche zu folgenden Bereichen geregelt werden:
- Lebenserhaltende Maßnahmen
- Schmerz- und Symtpombehandlung
- Künstliche Ernährung und Beatmung
- Wiederbelebung
- Antibiotika und Blutübertragungen
- Ort der Behandlung
- Bevollmächtigte(r)
- Notvertretungsrecht für Ehepaare
- Ärztliche Schweigepflicht
- Organspende
Zwar ist eine Erklärung in wenigen Minuten mittels des Onlinetools der Verbraucherzentrale erstellt – Link unten. Um eine Vorstellung zur Bedeutung der Regelungen zu erhalten, sollten Sie sich aber ein bisschen einlesen. Auch dazu unten mehr. Ein Gespräch mit dem Hausarzt und ggf. einem Palliativmediziner kann auch Klarheit bringen. Auch die Beratung durch auf das Thema spezialisierte Rechtsanwälte kann in kniffligeren Fragen angeraten sein. Manchmal bezahlt das sogar die Rechtschutzversicherung.
Eine Patientenverfügung muss lediglich eigenhändig unterschrieben sein. Weitere Formvorschriften gibt es nicht. Beglaubigungen oder notarielle Hinterlegungen sind nicht erforderlich. Natürlich sollte die bevollmächtigte Person die Erklärung an einem sicheren aber schnell zugänglichen Ort aufbewahren und die Person sollte zudem in örtlicher Nähe sein, um im Fall des Falles vor Ort mit ärztlichem Personal sprechen zu können.
Weiterführende Links
Ausführlichere Informationen auf finanztip.de
Muster-Textbausteine des Bundesjustizministeriums
Online-Tool der Verbraucherzentrale
Die Vorsorgevollmacht
Sie geht über den Bereich der Gesundheit und Medizin hinaus und regelt alle weiteren rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten für den Fall, dass man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Seit 1.1.2023 gibt es ein Notvertretungsrecht durch Ehegatten. Nach sechs Monaten muss ein Gericht einen Betreuer bestellen, was in der Regel auch ein naher Angehöriger, im Zweifel aber auch ein unbekannter Dritter sein kann. Das kann man durch eine Vorsorgevollmacht verhindern, durch die Sie einen oder mehrere Bevollmächtigte Ihres Vertrauens bestimmen können. Es können auch mehrere unterschiedliche Bevollmächtigte für die folgenden Teilbereiche bestellt werden.
Folgende Bereiche sollten in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden:
- Aufenthalt und Wohnung – von der Miete bis zum Pflegeheim
- Behördengänge, Gerichte
- Versicherungsthemen
- Vermögensfragen inkl. Bankangelegenheiten
- Post und Telefon
- Gesundheit und Pflege
- Untervollmachten erlaubt?
- In-sich-Geschäfte erlaubt? Darf sich der Bevollmächtigte z.B. selbst zum (bezahlten) Pfleger bestimmen?
- Geltung über den Tod hinaus?
Auch zur Vorsorgevollmacht ist weitergehende Lektüre sinnvoll, um die subjektiv richtigen Regelungen zu treffen. Auch Beratung bei kompetenten Ansprechpartnern ist hilfreich. Für den Finanz- und Versicherungsbereich stehe ich gerne bereit. Für rechtliche Fragen bieten sich Rechtsanwälte und Notare an. Auch hier beteiligt sich ggf. eine Rechtschutzversicherung an den Kosten.
Wer besonders sicher sein will, hinterlegt seine Vollmacht beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Weiterführende Links
Ausführlichere Informationen auf finanztip.de
Muster-Textbausteine des Bundesjustizministeriums
Online-Tool der Verbraucherzentrale
Übersicht im Ernstfall mit Ihrem simplr Zugang
Für ihre Versicherungs- und Finanzthemen ist es sinnvoll, alle ihre Verträge in unserem simplr-Zugang zu hinterlegen. Die Logindaten können Sie dem Bevollmächtigten Ihres Vertrauens überlassen, damit er oder sie im Ernstfall alles parat hat. Mehr dazu hier: Übersicht für die Liebsten im Ernstfall – ganz einfach mit „simplr“
Auch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie hier sicher hinterlegen, damit sie jederzeit abrufbar ist und beim nächsten Umzug nicht verloren geht.
Lieber jetzt als später
Noch eine persönliche Empfehlung: Erstellen Sie die Erklärungen lieber jetzt als später. Besser Sie treffen jetzt schnell und einfach über die oben verlinkten Onlinetools eine Regelung als das Thema lange vor sich her zu schieben. Im Zweifel können Sie jederzeit die Regelungen überprüfen und anpassen, indem Sie eine neue Erklärung erstellen. Mit der Zeit könnte sich ihre Meinung zu den Regelungen und den vertrauenswürdigen Bevollmächtigten ohnehin verändern. Insofern ist es sinnvoll, alle paar Jahre wieder darauf zu schauen.